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 Prämien und Zuschüsse

 

Anschaffungs- resp. Bauprämie

 

In der Gemeindratssitzung vom 25. Mai 1982 wurde eine Anschaffungs- resp. eine Bauprämie unter folgenden Bedingungen eingeführt:

 

1. Die Prämie betrifft nur Häuser die sich auf dem Territorium der Gemeinde Bourscheid befinden.

2. Das Haus muss vom Antragsteller selber bewohnt sein.

3. Der Antragsteller muss vorzeigen dass ihm ein staatlicher Zuschuss gewährt wurde.

4. Beim Verkauf oder der Vermietung des Hauses in einer Zeitspanne von 15 Jahren, muss der Antragsteller die Prämie an die Gemeindeverwaltung zurückzahlen.

 

Die Prämien werden wie folgt berechnet:

 

Basisprämie: 498,79.- €

Zuschlag pro Kind welches zu Lasten ist: 123,97.- €


 

Zuschuss beim Erwerb eines Kühlschranks resp. einer Kühltruhe der Klasse „A“

  

In der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 1998 wurde beschlossen einen Zuschuss von 37,18.- € an die Haushalte zu bezahlen die einen neuen Kühlschrank resp. eine neue Kühltruhe der Klasse „A“ erwerben wollen. Die quittierte Rechnung ist bei der Gemeindeverwaltung vorzuzeigen.

Desweiteren gibt es eine staatliche Hilfe mit der " Prime Cool "